Die maximal zulässigen Vorsorgebeiträge für die Säule 3a sind per 1. Januar 2019 leicht erhöht worden und betragen nun:
- Fr. 6’826.- für Personen, die in einer Pensionskasse versichert sind.
- Fr. 34’128.-, jedoch maximal 20 % des Nettoerwerbseinkommens, für Personen die keiner Pensionskasse angeschlossen sind.
Immer wieder stellt sich im Zusammenhang mit dem Abschliessen einer Säule 3a die Frage, ob diese besser bei einer Bank oder bei einer Versicherung abzuschliessen sei. Die Antwort ist, wie fast immer, abhängig von der Situation, in der sich die Person befindet und kann am besten in einer persönlichen Beratung erörtert werden.
Hier gebe ich eine kleine Entscheidungshilfe:
- Die persönliche Vorsorgesituation fürs Alter ist geregelt. Im Falle einer Erwerbsunfähigkeit steht genügend Ersatzeinkommen zur Verfügung damit der gewünschte Lebensstandard langfristig weiterhin gehalten werden kann und im Todesfall ist für die Hinterbliebenen vorgesorgt.
Diese Person benötigt keine weitere Absicherung und ist mit einer 3a Banklösung zum Steuern sparen (Konto oder Depot) bestens bedient. - Die persönliche Vorsorgesituation fürs Alter ist geregelt. Im Falle einer Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall bestehen Absicherungslücken.
Hier ist eine an den Bedarf ausgerichtete Erwerbsunfähigkeitsrente und / oder Todesfallversicherung sinnvoll. Zum ausnutzen der maximal möglichen Steuerersparnis kann eine 3a Banklösung oder eine flexible 3a Versicherung kombiniert werden. - Es besteht eine grössere Vorsorgelücke im Alter, die in jedem Fall abgedeckt werden muss.
Hier kann eine Kapitalbildende Versicherung, die, je nach Vorsorgedauer einen entsprechend hohen Aktienanteil aufweist, sinnvoll sein, da der Kapitalaufbau durch die Prämienbefreiung abgesichert wird und durch den „Sparzwang“ des Versicherungssparens auch tatsächlich stattfindet.
Ich werde Ende August 2019 pensioniert. Mochte aber nur bis Ende Januar 2019 arbeiten. Ich arbeite Teilzeit und verdiene ca. Fr. 1‘800.– im Januar. Kann ich den vollen Betrag fur die Saule einzahlen und bei den Steuern abziehen? Das Nettoerwerbseinkommen ist ja viel tiefer als die maximale Summe.
Hallo Angelina
Wenn Du in dem Jahr bei einer Pensionskasse BVG versichert bist, auch wenn nur für einen Teil des Jahres, dann kannst Du den vollen 3a Beitrag einzahlen. Wenn nicht, dann kannst Du 20 % des AHV Einkommens einzahlen. Das AHV Einkommen entspricht dem Bruttolohn der Lohnabrechnung.
Ob Du bei einer Pensionskasse versichert bist, siehst Du auf der Lohnabrechnung, wenn Du einen aktuellen Pensionskassenausweis hast oder sonst muss Dir Dein Arbeitgeber die Information geben.